Vergütung, gesetzliche
Die dem RA nach der RA-Gebührenordnung zustehenden Gebühren und Auslagen (siehe auch RA-Kosten). In bestimmten Fällen, insbesondere in Strafsachen, kann RA seine Gebühren auch aufgrund einer Honorarvereinbarung fordern. VR übernimmt Kosten nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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