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Verkehrs - Ordnungswidrigkeiten - RS

RS für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten -Rechtes. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen.

Kein Rechtsschutz besteht für Ordnungswidrigkeiten wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes. Dies gilt auch, wenn sich dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten ließ, d.h. der VN freigesprochen oder das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingestellt wurde (§ 3, Abs. 3 e). Siehe auch unter Ordnungswidrigkeiten. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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