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Verkehrs - Straf - RS

Rechtsschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes (siehe dort, wie auch unter Strafprozess).
Typische Verkehrsdelikte sind z.B. fahrlässige Körperverletzung im Verkehr, fahrlässige Verkehrsgefährdung, Unfallflucht. Rechtsschutz erstreckt sich nicht auf Straftaten, wegen deren vorsätzlicher Begehung VN rechtskräftig verurteilt wurde. Vom Verkehrs-Straf-Rechtsschutz werden ferner sämtliche die Fahrerlaubnis (Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung, siehe jeweils dort) betreffenden Verfahren umfasst, so weit diese vor den Strafgerichten durchgeführt werden. Ferner:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren (siehe jeweils dort) bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen über 250 EUR.

Verwaltungsrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit einer Vorladung zum Verkehrsunterricht oder Nachschulung, Anordnung der Wiederholung der Fahrprüfung, Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches fallen nicht unter den Verkehrs-Straf-Rechtsschutz, sondern unter den hiermit stets verbundenen Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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