Verkehrsopferhilfe
Verkehrsopferhilfe
Gesetzlicher Entschädigungsfond für besonders schwere Schäden aus Kfz-Unfällen, wenn der Geschädigte keinen Schadenersatz erlangen kann, weil das gegnerische Fahrzeug infolge Verkehrsunfallflucht nicht ermittelt werden konnte oder nicht versichert war. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe beruhen auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen und fallen deshalb unter Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz bzw. für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer unter den Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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