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Verkehrsunfallflucht

(jetzt: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Verkehrsrechtliche Straftat, wenn Verkehrsteilnehmer sich nach einem Verkehrsunfall der Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges oder der Art seiner Beteiligung durch Entfernen vom Unfallort entzieht, obwohl sein Verhalten zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann.

Da Unfallflucht Vorsatz voraussetzt, entfällt Rechtsschutz rückwirkend bei rechtskräftiger Verurteilung. In diesem Fall müssen dem VR bereits gezahlte RA- oder Gerichtskosten zurückerstattet werden (siehe unter Rückzahlung von Versicherungsleistungen). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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