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Verkehrszentralregister

Zentralkartei in Flensburg, in der alle Verfehlungen der Verkehrsteilnehmer registriert werden, die mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder mit einer Geldbuße von zurzeit mindestens 40 EUR geahndet worden sind. Führerscheinentzug und Fahrverbot werden ebenfalls eingetragen.

Die einzelnen Verkehrsdelikte werden nach Punkten (von 1 bis zu 7 Punkten) bewertet. Bei Erreichung von 9 Punkten ergeht schriftliche Verwarnung. Ab 14 Punkten wird Wiederholung der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung angeordnet. Bei 18 Punkten innerhalb von 2 Jahren entzieht Verwaltungsbehörde regelmäßig Fahrerlaubnis.
Die Löschung erfolgt automatisch nach einem eintragungsfreien Zeitraum von 2 Jahren (für Ordnungswidrigkeiten)

5 Jahren (bei Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten und für den Fall der Fahrerlaubnisentziehung)

10 Jahren (bei allen übrigen Verfehlungen). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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