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Versicherungsantrag

Zumeist auf Vordrucken des VR gestellter Antrag des VN auf Abschluss eines Versicherungsvertrages. Zur Wirksamkeit des Versicherungsvertrages muss dieser Antrag vom VR innerhalb der Antragsbindefrist angenommen werden.
Für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Wirksamkeit des Versicherungsvertrages kann vorläufige Deckung gewährt werden. Als Versicherungsanträge gelten auch Antragskarten und Coupons. Versicherungsanträge müssen zur Vermeidung von durch Rückfragen eintretenden Zeitverzögerungen komplett ausgefüllt und ohne Zusätze an die Direktion gesandt werden. Zusätzliche Hinweise sind dem Antrag auf gesondertem Blatt beizufügen.

VN hat VR alle Tatsachen anzugeben, die auf deren Entschluss, den Rechtsschutz-Vertrag überhaupt oder zu dem beantragten Inhalt abzuschließen, Einfluss haben können.
Geschieht dies nicht, kann VR den Rechtsschutz-Vertrag rückwirkend, d.h. ab Vertragsabschluss, aufheben. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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