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Versicherungskennzeichen

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und motorgetriebene Krankenfahrstühle dürfen im öffentlichen Verkehr nur benutzt werden, wenn sie ein Versicherungskennzeichen als Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung tragen. Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz entsprechen diese Kennzeichen für die vorgenannten und vergleichbaren Fahrzeuge der Zulassung von Motorfahrzeugen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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