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Versicherungssumme

Stellt die Höchstgrenze der Geldleistung dar, die VR für jeden Rechtsschutz-Fall des VN aufzuwenden hat. Höhe der Versicherungssumme (= Deckungssumme) ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich.

Leistungen, die aufgrund eines Rechtsschutz-Falles für VN und mitversicherte Personen zu erbringen sind, werden zusammengerechnet, so dass in diesen Fällen nur die einmalige Zahlung der Versicherungssumme in Betracht kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei mehreren Rechtsschutz-Fällen eines VN ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang besteht (§ 5, Abs. 4).

Beispiel:
Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige versicherter VN ist zu einer Massenkündigung gezwungen. Mehrere Arbeitnehmer erheben daraufhin Kündigungsschutzklage. Für alle Rechtsstreitigkeiten zusammen gilt die mit dem VN vereinbarte Versicherungssumme als Höchstgrenze. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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