Verteidigung
Gesamttätigkeit zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN in einem
gegen ihn anhängigen Strafprozess (siehe dort) oder Ordnungswidrigkeiten (siehe dort) -Verfahren. Liegt regelmäßig in den Händen eines Rechtsanwaltes. RS beginnt mit Einleitung eines gegen VN gerichteten Ermittlungsverfahrens (siehe unter Strafprozess). Für anwaltliche Tätigkeit vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zur Unterstützung bei Vernehmung als Zeuge (siehe dort), wird kein RS gewährt. [Lexikon Stand:
31.12.2006]
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