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Vertragsabschluss

Formelles Zustandekommen des Vertrages. Rechtsschutz-Verträge werden dadurch abgeschlossen, dass die Direktion den Versicherungsantrag des Kunden annimmt. Dies erfolgt zumeist durch Zusendung des Versicherungsscheines, d.h. mit dessen Eingang beim VN. Vertragsabschluss fällt zumeist nicht mit Beginn des Rechtsschutzes und Vorläufiger Deckung zusammen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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