Vertragsdauer
Zeitraum vom Laufzeitbeginn bis zur Beendigung des Rechtsschutz-Vertrages.
Die Dauer von Rechtsschutz-Verträgen beträgt regelmäßig 5 Jahre (§ 8, Abs. 1). Im Anschluss daran tritt automatisch Verlängerung um jeweils ein Jahr ein, wenn nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird (§ 8, Abs. 2). [Lexikon Stand:
31.12.2006]
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