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Vertreter, gesetzlicher

Inhaber der auf Gesetz beruhenden Vertretungsmacht einer juristischen Person (z.B. Vorstandsmitglied einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer Stiftung).

Für Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen besteht kein Rechtsschutz (§ 3, Abs. 2 c). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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