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Verwaltungsgebühren

Gesetzlich geregeltes Entgelt für eine Inanspruchnahme der Verwaltungsbehörden. Richtet sich in Anwendung der jeweiligen Gebührenvorschriften nach Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde. Soweit Rechtsschutz für behördliche Verfahren besteht (siehe unter Verwaltungsrecht), fallen die Kosten dieser Verfahren (Gebühren und Auslagen der Behörden) unter den Rechtsschutz (§ 5, Abs. 1 e). Geldbußen und Verwarnungsgelder sind keine Verwaltungsgebühren. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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