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Verwaltungsrecht

Gesamtheit der Vorschriften für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates (Bund und Länder) und der Kommunalorgane. Rechtsschutz besteht für:

  • Auseinandersetzungen wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, soweit Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte zuständig sind;
  • dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen;
  • Verfahren wegen Verletzung einer Vorschrift des Disziplinar- oder Standesrechtes;
  • steuer- und abgaberechtliche Auseinandersetzungen vor Gerichten (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten);
  • öffentlich-rechtliche Grundstücksangelegenheiten für Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz) Eintrittspflicht besteht für sämtliche die Fahrerlaubnis (Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung, siehe jeweils dort) betreffenden Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten. Bezüglich Rechtsschutz-Gewährung siehe auch Rechtsschutz-Fall (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen).

Wird das Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vor Strafgerichten durchgeführt, besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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