Volljährige
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Volljährige sind unbeschränkt geschäftsfähig, d.h. sie können selbstständig Rechtsgeschäfte jeder Art abschließen. Volljährige sind ehemündig, wahlberechtigt und unterliegen in der Regel dem Erwachsenen-Strafrecht. Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (jedoch ohne Verkehrsbereich) sind unverheiratete volljährige Kinder des VN bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, jedoch äußerstenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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