Vorvertraglich
Als vorvertraglich wird der Rechtsschutz-Fall bezeichnet, der vor Abschluss des Versicherungsvertrages für das betroffene Risiko oder innerhalb der Wartezeit (siehe dort) eingetreten ist (wegen der Rechtsfolgen, siehe Ablehnung des Rechtsschutzes unter b). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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