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Wartezeit

Bei einigen Leistungsarten muss eine Wartezeit von 3 Monaten eingehalten werden. Sie beginnt ab dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn. Der Versicherungsschutz wird in diesen Fällen erst nach Ablauf der Wartezeit wirksam.

Leistungsarten ohne Wartezeit:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Leistungsarten mit Wartezeit (3 Monate):

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht bei Kauf- oder Leasingverträgen über fabrikneue Kfz)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
[Lexikon Stand: 31.12.2006]

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