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Zeugengebühren

Gesetzlich geregelte Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen. Sie beinhalten Ersatz für die dem Zeugen durch die gerichtliche Heranziehung entstandenen Aufwendungen (vornehmlich Verdienstausfall und Fahrtkosten). Bezüglich der Rechtsschutz-Gewährung, siehe unter Gerichtskosten. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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