Zulassung des Fahrzeuges
Ein Fahrzeug wird durch Erteilung der Betriebserlaubnis und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zugelassen. Zum Nachweis der Zulassung wird ein Fahrzeugschein ausgefertigt.
Auch die Ausgabe eines roten Kennzeichens für Probe- oder Überführungsfahrten bewirkt eine Zulassung für die Dauer der Benutzung des Kennzeichens. Für bestimmte Kleinfahrzeuge tritt an die Stelle der Zulassung die Ausgabe von Versicherungskennzeichen. Die Zulassung bzw. Ausgabe des Versicherungskennzeichens ist im Verkehrs-Rechtsschutz Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug vom Rechtsschutz umfasst wird. Im Fahrzeug-Rechtsschutz und zum Teil im Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz wird nicht auf die Zulassung, sondern vornehmlich darauf abgestellt, dass VN Eigentümer des Fahrzeuges ist. Die Möglichkeit, einen Rechtsschutz-Vertrag für eine andere Person abzuschließen, besteht unabhängig hiervon generell.
Ist ein Fahrzeug auf mehrere Personen zugelassen, von denen nur ein Zulassungsinhaber nach §§ 21, 26, 27 oder 28 Rechtsschutz-versichert ist, wird bei Benutzung dieses Fahrzeuges uneingeschränkter Rechtsschutz gewährt. Der nicht Rechtsschutz-versicherte Zulassungsinhaber hat jedoch bei Benutzung anderer als des versicherten Fahrzeuges keinen Fahrer-Rechtsschutz.
Voraussetzung für die Zulassung ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie beinhaltet die Anerkennung der technischen Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und bezieht sich auf alle für den Betrieb des Fahrzeuges wichtigen Einzelteile. Technische Veränderungen des Fahrzeuges, wie z.B. Anbringung eines Spoilers, bewirken ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit automatisch der Zulassung. Für Rechtsschutz-Fälle nach Entfallen der Zulassung besteht kein Rechtsschutz, weil Zulassung objektive Voraussetzung für Rechtsschutzgewährung ist und darüber hinaus die Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges eine Obliegenheitsverletzung (siehe Obliegenheiten) darstellt (§ 21, Abs. 8, § 22, Abs. 5, § 26, Abs. 5, § 27, Abs. 5, § 28, Abs. 6). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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