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Ablaufleistung

Private Rentenversicherung: Die Ablaufleistung ist der Betrag, der Ihnen bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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