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Abrechnungsverband, Gewinnverband

Private Rentenversicherung: Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer einzelnen Versicherung richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes, dem sie angehört. In einem Abrechnungsverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft zusammengefasst. Es gibt beispielsweise einen Abrechnungsverband für die kapitalbildende Lebensversicherung oder für die Rentenversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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