Abschlusskosten
Private Rentenversicherung: Die Abschlusskosten zählen zum Kostenanteil in Ihrem Versicherungsbeitrag. Sie umfassen neben der an den Vermittler zu zahlenden Abschlussprovision unter anderem auch die sonstigen Aufwendungen für den Außendienst sowie die Aufwendungen für Werbung, die Antragsbearbeitung und Risikoprüfung.
Bei den Altersvorsorgeverträgen im Sinne des Altersvermögensgesetzes (AvmG, 2001), auch "Riester-Renten" genannt, müssen die Abschlusskosten über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren verteilt werden. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
