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Äquivalenzprinzip

In der privaten Krankenversicherung beruht die Beitragskalkulation auf dem Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Demnach entrichtet der Versicherungsnehmer, abhängig von seinem individuellen Risiko, eine entsprechende wagnisgerechte Prämie an das Versicherungsunternehmen. Die Prämie hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie dem gewählten Versicherungsumfang ab.
(Äquivalenzprinzip = Gleichwertigkeit) [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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