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Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Regelaltersgrenze für den Bezug einer gesetzlichen Rente wird zwar für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Dennoch werden Arbeitnehmer, die eine Wartezeit von 45 Jahren zurückgelegt haben (das sind: "besonders langjährig Versicherte"), auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.

Bedingungen sind: Die 45-jährige Wartezeit kann nur durch Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und durch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege erfüllt werden, nicht dagegen z. B. durch Anrechnungs- oder Beitragszeiten auf Grund von Arbeitslosigkeit oder Bezug von Arbeitslosengeld.

Altersrente für langjährig Versicherte [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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