Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersgrenze bei der "Rente für langjährig Versicherte" wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Nach 35 Versicherungsjahren können Arbeitnehmer die Altersrente für langjährig Versicherte schon mit 63 Jahren beanspruchen. Allerdings sind Abschläge in Höhe von 0,3 für jeden Monat, den Sie vor der gesetzlichen Altersgrenze die Rente beanspruchen, in Kauf zu nehmen. Pro Jahr sind dies 3,60 . [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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