Altersversorgung, private
Die private Altersversorgung ist neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersversorgung die dritte Säule im Altersssicherungssystem in Deutschland. Sie umfasst alle Maßnahmen, die dem Vermögensaufbau für das Rentenalter dienen. Versorgungslücken, die durch den Wegfall des Arbeitseinkommens und der nicht ausreichenden Versorgung durch die gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge entstehen, sollen hiermit ausgeglichen werden.
Die Formen sind vielfältig: Die beliebtesten Formen sind die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung. Weiterhin kommen auch Fondsanlagen, Sparpläne oder Kapitalanlagen in Immobilien oder anderen Anlageobjekten (beispielsweise Kunst oder Edelmetalle) in Frage. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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