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Anlageformen, begünstige

Begriff der Rentenreform 2001: Im Rahmen des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert. Gefördert und damit vom Gesetz begünstigt sind die Geldanlagen in bestimmten Anlageformen (Altersvorsorgeverträge). Diese Anlageformen müssen bestimmte Kriterien erfüllen um als Altersvorsorgeverträge zugelassen zu werden (Zertifizierung).
Als wichtigste Anlageformen kommen in Betracht: private Rentenversicherung, klassische Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, Banksparpläne, Aktienfondssparpläne usw.
Die wichtigsten Anbieter hiervon sind: Versicherungsunternehmen, Banken, Pensionskassen und Kapitalanlagegesellschaften.

Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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