Anzeigepflicht, vorvertragliche
Private Rentenversicherung: Vor dem Abschließen eines Vertrages müssen Sie, als Versicherungsnehmer, alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Übernahme des versicherten Risikos duch die Versicherungsgesellschaft erheblich sind, dem Versicherer angeben. Bei Lebensversicherungen und auch bei Berufsunfähigkeits(-zusatz-)versicherungen haben Fragen zum Gesundheitszustand besondere Bedeutung. Bei schuldhafter Verletzung hat der Versicherer Ihnen gegenüber das Recht zum Rücktritt innerhalb von 10 Jahren. Diese Frist wird in vielen Versicherungsbedingungen eingeschränkt auf 3 Jahre. Wird Ihnen arglistige Täuschung nachgewiesen, hat der Versicherer das Recht zur Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung. Ein Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls ist möglich, wenn die Anzeigepflichtverletzung kausal mit dem Versicherungsfall zusammenhängt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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