Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer. Zum Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen.
Das sind: Gehalt/Lohn, Familienzuschläge, Gewinnanteile, Überstundenvergütungen, Wert der Sachbezüge, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen u.ä. sowie Urlaubs- und Weihnachtsgelder, zusätzliche Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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