Beitragssatz
Prozentsatz vom Bruttoverdienst, der bei Pflichtversicherten als Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen ist. Der Beitragssatz wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Der Beitragssatz beträgt
19,9 % (Stand: 2009). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag je zur Hälfte.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt ein höherer Beitragssatz und eine andere Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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