Beitragszahler
Private Rentenversicherung: Beim Versicherer als Zahler der Beiträge geführte natürliche Person (Otto Normalverbraucher) oder juristische Person (Unternehmen). Beitragszahler, Versicherungsnehmer und versicherte Person können eine Person, zwei verschiedene oder sogar drei verschiedene Personen sein. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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