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Beitragszuschuss

Rentenempfänger, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, können einen monatlichen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Rentenhöhe, nicht nach der Beitragshöhe. Der Zuschuss muss beantragt werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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