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Bezugsgröße

Gesetzliche Rentenversicherung: Die "Bezugsgröße" ist das gerundete Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) im vorvergangenen Kalenderjahr.

Da die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich sind, gibt es zwei unterschiedliche Bezugsgrößen. Für das Jahr 2009 liegen sie bei:

Alte Bundesländer
30.240,- € (jährlich), 2.520,- € (monatlich)

Neue Bundesländer
25.620,- € (jährlich), 2.135,- € (monatlich)

Entgeltpunkt [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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