Bindefrist
Private Rentenversicherung. Ein Versicherungsvertrag kommt zu Stande, indem der Versicherungsnehmer einen Antrag stellt und dieser durch die Versicherungsgesellschaft angenommen wird. Da die Versicherungsgesellschaft Zeit benötigt, um den Antrag zu prüfen, muss sich der Antragsteller an den Antrag gebunden halten (in der Regel 6 Wochen). Dies ist die Gebundenheitsfrist. Sie wird allerdings dadurch aufgeweicht, dass der Antragsteller aus Verbraucherschutzgründen wiederum ein Widerrufsrecht von in der Regel 4 Wochen hat. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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