Versicherungslexikon

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)

Bundeseinheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungsunternehmen. Sitz ist Bonn. Die BAFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen. Ziel der staatlichen Aufsicht ist, zu gewährleisten, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten. Die Aufsicht erstreckt sich daher in erster Linie auf eine ständige Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.

Kunden des Finanzdienstleistungssektors, also Kunden von Versicherungen, Banken etc., können sich bei Problemen mit einem unter der Aufsicht stehenden Unternehmen direkt an die Bundesanstalt wenden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Private Rentenversicherung Vergleich

Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de