Direktgutschrift
Um die zeitnahe und gerechte Beteiligung an den Überschüssen zu erreichen, wird jährlich ein Teil des Überschusses direkt der Versichertengemeinschaft zugeführt. Als Direktgutschrift wird ein Betrag von (5-i)% des Guthabens des Versicherten gewährt (i = Rechnungszins, z.Z. 4%). [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
