Versicherungslexikon

Direktgutschrift

Um die zeitnahe und gerechte Beteiligung an den Überschüssen zu erreichen, wird jährlich ein Teil des Überschusses direkt der Versichertengemeinschaft zugeführt. Als Direktgutschrift wird ein Betrag von (5-i)% des Guthabens des Versicherten gewährt (i = Rechnungszins, z.Z. 4%). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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