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Direktversicherung

Die Direktversicherung zählt zur sog. mittelbaren Durchführungsform der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der ein Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und externem Versorgungsträger abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer und/oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge können umgewandeltes Gehalt des Arbeitnehmers sein (monatliche Gehaltsumwandlung), aus einer Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld) stammen oder auch eine zusätzliche Arbeitgeberleistung sein.

Die Direktversicherung gilt als ein Grundstock der bAV. Folgende Versicherungstypen können (jedoch nicht für jede steuerliche Fördermöglichkeit) genutzt werden:

  • Rentenversicherung
  • Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall
    (sog. gemischte Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung)
  • Versicherung nur auf den Todesfall (Risiko-Lebensversicherung)
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
  • Unfall-Zusatzversicherung
  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dread-Disease-Versicherungen (Schwere-Krankheiten-Versicherung)
  • Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, wenn die Prämienrückgewähr dem Arbeitnehmer zusteht

Grundlegend hat sich mit In-Kraft-Treten des Alterseinkünfte-Gesetzes die Besteuerung der Direktversicherung geändert. Bei Zusagen bis zum 31.12.2004 wurden in der Regel die Beiträge in eine Direktversicherung vorgelagert pauschal mit 20 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) nach § 40 b EStG besteuert. Die Leistungen im Versorgungsfall sind steuerbegünstigt, d. h. bei Kapitalleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und bei Rentenleistungen ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Seit 01.01.2005 werden die Beiträge neu abgeschlossener Direktversicherungen nun steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG in die Verträge einbezahlt, die Leistungen im Versorgungsfall dafür voll versteuert. Damit hat der Gesetzgeber die drei versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pesionskasse und Pensionsfonds in einer Gesetzesnorm zusammengefasst und der nachgelagerten Besteuerung unterworfen.

Altersversorgung, betriebliche [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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