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Drei-Säulen-System

Das Drei-Säulen-System entspricht einer Grundvorstellung der Sozialpolitik, nach der die Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf drei Säulen ruht:

1.) Gesetzliche Rentenversicherung
Finanzierung: über Pflichtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

2.) Betriebliche Altersversorgung
Finanzierung: von Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung

3.) Private Vorsorge
Finanzierung: im Anlage- bzw. Kapitaldeckungsverfahren (z. B. Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherung, Aktienfonds-Sparpläne)

Alterseinkünfte-Gesetz [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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