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Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

In Deutschland stehen insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Verfügung, die u. a. danach differenziert werden, ob die Durchführung unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger erfolgt.

Mittelbare Durchführungswege der bAV
Die Grundlage der mittelbaren Durchführung einer bAV ist eine Dreierbeziehung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und einem externen Versorgungsträger. Dieser wickelt die bAV für den Arbeitgeber ab und zahlt die zugesagten Leistungen im Versorgungsfall an den Arbeitnehmer. Zu den mittelbaren Durchführungswegen gehören die Direktversicherung, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds.

Unmittelbarer Durchführungsweg der bAV
Die unmittelbare Durchführung der bAV basiert auf einer Zweierbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein unmittelbares Versorgungsversprechen auf Alters-, Hinterbliebenen- und/oder Invaliditätsleistungen, ohne dass ein externer Versorgungsträger zwischengeschaltet wird. Die Pensionszusage ist der einzige unmittelbare Durchführungsweg der bAV.

Alterseinkünfte-Gesetz [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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