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Durchschnittsbeitrag

Der Durchschnittsbeitrag ist der Beitrag, der für ein durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt gemäß aktuellem Beitragssatz zu zahlen ist.
Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt eines Jahres errechnet sich aus dem jährlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten in der GRV ohne Auszubildende. Solange die Einkommensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich sind, gibt es zwei Durchschnittsbeiträge. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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