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Eckrentner

Altersrente, die ein Versicherter bekommt, der nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente geht und 45 Beitragsjahre zurückgelegt hat, in denen er stets genauso viel verdient hat, wie das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
Die Eckrente ist eine häufig verwendete Richtgröße, wenn es um die Beurteilung der Grundversorgung durch die GRV geht. Da bereits heute in die Rente eintretende Beitragszahler durchschnittlich drei Jahre weniger eingezahlt haben, ist das Konstrukt des Durchschnittsverdieners als viel zu positive Vergleichsgröße umstritten.

Durchschnittsverdiener [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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