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Ersatzzeiten

Ersatzzeiten werden Versicherten angerechnet, denen durch Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst Beitragsverluste in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entstanden sind.
Auch Zeiten des Freiheitsentzugs im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8.5.1945 bis 30.6.1990 werden mit Ersatzzeiten belegt, sofern die betroffenen Versicherten rehabilitiert sind oder ihr Strafurteil aufgehoben worden ist. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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