Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Einkommen zu erzielen, das 325 € übersteigt (§ 44 SGB VI).
Eine selbstständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeit aus.
Erwerbsminderung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
