Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
Bei Bezug einer Waisenrente wird eigenes Einkommen erst angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert.
Detailinformation: Der Freibetrag für die Waisenrenten beträgt das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes.
Rentenwert [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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