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Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)

Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert.
Der Freibetrag bei der Witwen-/Witwerrente beläuft sich auf das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes und er erhöht sich für jedes zu erziehende Kind um das 5,6-fache. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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