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Freistellungsauftrag

Ein sogenannter "Freistellungsauftrag" ist die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug "freizustellen".
Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Zinserträge darüber hinaus, so müssen die Banken 30 % der Zinserträge ihres Kunden, beziehungsweise des Mehrbetrags, an das Finanzamt abführen.
In welcher Höhe können Zinseinnahmen so von Steuern "freigestellt" werden? Seit dem 01. Januar 2007 braucht jeder Steuerpflichtige Kapitalerträge bis zu

  • 801,- € pro Jahr (Singles)
  • 1602 € pro Jahr (Verheiratete)

nicht zu versteuern. Über diese Höhe kann er Freistellungsaufträge an kapitalanlegende Einrichtungen geben.
Kapitalerträge, für die er eigentlich Kapitalertragsteuern zu zahlen hätte, bleiben dadurch steuerfrei.
Eheleute, so sie gemeinsam steuerlich veranlagt sind, müssen jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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