Start » Versicherungslexikon » Rentenversicherung Lexikon » Freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung

Wer nicht bereits pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichern. Berechtigt sind alle Deutschen, im In- und Ausland, und alle Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und in Deutschland leben.
Der Beitrag ist frei wählbar. Er muss zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag liegen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Rentenversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rentenversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de