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Fremdrenten

Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer ("fremder") Zeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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