Geldwäschegesetz
Zweck des Geldwäschegesetzes (GWG) ist das Aufspüren von Gewinnen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Das GWG regelt:
- Identifizierungspflichten (Wer zahlt ein?);
- Aufzeichnungspflichten (Kopie des Ausweises archivieren);
- Aufbewahrungspflichten (bis zu 6 Jahre nach Beendigung der Geschäftsverbindung);
- Anzeige- und Rechtsfolgen bei Verstößen.
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden (automatischer Antragsbestandteil). [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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